Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Lieferung von neuen Waren der PAUL WOLFF GmbH.
  2. Unsere AGB gelten gegenüber sämtlichen Kunden. Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten die durch Unterstreichung kenntlich gemachten Bestimmungen dieser AGB ihm gegenüber nicht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

II. Angebot und Vetragsschluss

  1. Unterbreiten wir einem Kunden ein Angebot ist dieses auf einen Zeitraum von 14 Tagen nach Angebotsdatum befristet, es sei denn das Angebot enthält eine hiervon abweichende Gültigkeitsfrist. Zudem können unsere Angebote jederzeit durch uns widerrufen werden.
  2. Die Präsentation und Bewerbung unserer Produkte sowie Angaben zur Errichtung derselben auf unserer Webseite, im Onlineshop, in Verkaufsprospekten oder in anderer Art und Weise stellen kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Die Abgabe eines Angebots durch den Kunden erfolgt entweder durch Vornahme der im Eingabemenü der Website erläuterten Schritte und abschließender Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ oder durch die Übersendung eines Angebotes vom Kunden an uns.
  3. Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden.
  4. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme wird dem Kunden von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung mitgeteilt; bei Bestellungen über unsere Website wird dem Kunden die Annahme per E-Mail mitgeteilt.
  5. Wird die Ware vom Kunden auf elektronischem Wege bestellt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch von uns mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  6. Das dem Kunden gegebenenfalls zustehende Recht, den Vertrag zu widerrufen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

III. Preis und Zahlung (Vergütung)

  1. Die angebotenen oder auf unserer Webseite ausgewiesenen Preise sind bindend und verstehen sich zzgl. eventuell anfallender Lieferkosten. Sämtliche angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
  2. Wir sind berechtigt, die Auslieferung der Ware von einer Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtauftragssumme abhängig zu machen. Falls der Kunde die Vorauszahlung auch nach Setzen einer angemessenen Frist nicht leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 20 % des Netto-Kaufpreises unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von dreißig Tagen den Preis zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Schuldnerverzug; der Kunde schuldet dann Verzugszinsen und eventuell eine Schadenspauschale nach den gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur, wenn die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur unter denselben Voraussetzungen ausgeübt werden und zusätzlich nur dann, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferbedingungen und -fristen

  1. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten EXW (INCOTERMS 2020) als Lieferbedingungen vereinbart. Der Lieferort ist Mönchengladbach, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
  2. Sind keine Lieferfristen vereinbart, sind wir verpflichtet, die Ware nach Zustandekommen des Vertrages innerhalb von 60 Tagen zu liefern.
  3. Die von uns genannten Termine und Fristen sind in Ermangelung einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung keine Fixtermine.
  4. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Verkehrsstörungen unter Einschluss solcher im internationalen Warenverkehr, namentlich bei Importen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, oder von uns nicht zu vertretende behördliche Anordnungen, auch soweit diese bei Vorlieferanten eintreten) haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten besteht.
  5. Die Einhaltung des Liefertermins erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten, ist insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  6. Soweit nicht ein abweichender Liefertermin vereinbart ist, hat der Kunde die bestellte Ware innerhalb von 90 Tagen nach Zustandekommen des Kaufvertrages abzunehmen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des uns insoweit entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall gehen die Sach- und Preisgefahr, insbesondere auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Weitere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
  7. Soweit der Kunde die bestellte Ware nicht bis Ende der Lieferfrist abnimmt, sind wir berechtigt, dem Kunden ab der zweiten Woche nach Ende der Lieferfrist Lager- und Finanzierungskosten in Rechnung zu stellen. Diese berechnen sich pauschal nach dem vereinbarten Netto-Kaufpreis für die nicht abgenommenen Waren und betragen 1% der Vergütung für jede angefangene Woche, höchstens jedoch 5% der jeweiligen Vergütung. Die Lager- und Finanzierungskosten entsprechen dem Liquiditätsaufwand und Platzbedarf für unsere Waren, welche durch spätere Bezahlung und längere Lagerung regelmäßig entstehen.

V. Anlieferung

Hilfreiche Tipps zur Lieferung und Aufstellung finden Sie hier.

Vereinbaren wir mit dem Kunden eine Aufstellung, werden wir die Ware an dem mit dem Kunden vereinbarten Aufstellort entladen und aufstellen. Die Aufstellleistung umfasst indes keine Unterlegearbeiten oder die Erstellung von Ausgleichsschichten.

V.1 Allgemeine Anforderungen der Anlieferung und Aufstellung

  1. Der zur Anlieferung und Aufstellung unserer Systeme verwendete LKW oder Motorwagen kann mit Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 t erreichen. Nicht ausreichend befestigte Zufahrten wie z. B. Gehwege oder Pflaster können nicht befahren werden; eine Aufstellung am gewünschten Aufstellort ist in diesen Fällen gegebenenfalls nicht möglich. Der Kunde hat uns auf etwaige Bedenken diesbezüglich unverzüglich hinzuweisen.
  2. Die Anlieferung und Aufstellung unserer Systeme erfordern ausreichend Parkraum, sodass der LKW den fließenden Verkehr beim Abladen nicht behindert. Der LKW mit Ladekran benötigt einen Platz von 12 m in der Länge und bis zu 6 m in der Breite, um zu rangieren und die Kranstützen ausfahren zu können. Der Kunde hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass der erforderliche Raum am Lieferort bzw. Aufstellort zum Zeitpunkt der vereinbarten Anlieferung vorhanden ist. Soweit nicht abweichend vereinbart, hat der Kunde die für das Lieferdatum eine Parkverbotszone einzurichten, damit eine ungehinderte Anlieferung bzw. Aufstellung gewährleistet ist.
  3. Bei einer Anlieferung auf einem Lagerplatz muss eine Standfläche gewährleistet sein, die insbesondere die Seitenwände stützt. Europaletten (EPAL) bei einem 2- oder 3-fach Schrank sind unzureichend.
  4. Bei der Planung der Anlieferung bzw. Aufstellung wird der Kunde durch unser Auftragszentrum unterstützt. Dieses ist zu unseren Geschäftszeiten per Telefon unter +49 2161 930 500 und per E-Mail an auftragszentrum@paul-wolff.com erreichbar.
  5. Um einen reibungslosen Ablauf der Anlieferung bzw. Aufstellung zu gewährleisten, muss der Kunde die folgenden Informationen bei seiner Bestellung angeben:
    • die Kontaktdaten der Person, die für Warenannahme und ggf. Aufstellung verantwortlich ist: vollständiger Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
    • die genaue Lieferadresse mit Hausnummer
  6. Wünscht der Kunde die Anlieferung bzw. Aufstellung bei einem Dritten (insb. bei sog. Streckengeschäften) bevollmächtigt der Kunde mit seiner Benennung der Person, die für die Warenannahme verantwortlich ist, zugleich diese Person namens und in Vollmacht des Kunden mit uns Ort und Zeit der Lieferung abzusprechen und die Lieferung entgegenzunehmen. Diese Vollmacht ist jederzeit widerruflich. § 170 BGB bleibt unberührt.

V.2 Auswahl und Erreichbarkeit des Aufstellortes

  1. Der Aufstellort für die von uns verkauften Systeme wird von dem Kunden festgelegt. Der Kunde hat dabei das im Angebot angegebene Gewicht und die Abmessungen der Systeme zu berücksichtigen. Ist der Kunde unsicher, ob unsere Systeme an dem von ihm geplanten Aufstellort aufgestellt werden können, hat er dies mit uns vor Abgabe seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung abzustimmen.
  2. Der Aufstellort muss von einem LKW mit Ladekran auf befestigten Zufahrtswegen und mit ausreichender Durchfahrtshöhe erreichbar sein. Der Aufstellort soll allseitig frei zugänglich sein, d. h. ohne Zäune und Mauern, die den Zugang behindern. Damit der Kran manövriert werden kann, ist eine lichte Höhe von 6 m erforderlich.
  3. Unsere Systeme können im Ladebereich des Krans, d. h. in einem Radius von 10 m bis 12 m vom Drehpunkt des Krans aus, ebenerdig auf der vom Auftraggeber festgelegten und vorbereiteten Aufstellfläche abgeladen und aufgestellt werden.

V.3 Vorbereitung und Bemessung der Aufstellfläche

  1. Die Aufstellfläche für das jeweilige System ist vom Kunden auf eigene Kosten und eigenes Risiko herzustellen. Er hat dabei unsere in der Auftragsbestätigung angegebenen Maße und Gewichtsangaben zu berücksichtigen.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Stellfläche rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin fertiggestellt ist. Er hat bei der Planung insbesondere auch etwaige Aushärtezeiten zu berücksichtigen.
  3. Die Stellfläche ist plan/eben herzustellen und darf ein maximales Gefälle von 0,5 % aufweisen. Sie muss mindestens der Größe der in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Grundfläche des Systems entsprechen. Die Fläche muss aus einem vollflächigen und tragfähigen Untergrund in Form von einem Betonfundament, Pflaster, o.ä. bestehen. Die Aufstellung auf Randsteinen, Schüttmaterial (Kies, Sand) oder Punktfundamenten sind nicht zulässig.
  4. Weiter muss gewährleistet sein, dass das System zu allen Seiten 10 mm Abstand zu anderen Objekten hat. Dieser Abstand gilt auch zu weiteren PAUL WOLFF®-Systemen. Damit die Container bzw. Mülltonnen problemlos entnommen werden können, müssen weiter Platzanforderungen erfüllt sein:
    • Containerboxen (Modelle 800 und 1100):
      Damit das System komfortabel von einer Person bedient werden kann, muss sichergestellt werden, dass genug Platz vorhanden ist. Können die Türen des Systems bis zum Anschlag (180°) geöffnet werden, so werden 1,8 m Platz nach vorne benötigt. Können die Türen nur halb (90°) geöffnet werden, werden nach vorne 2,6 m Abstand benötigt.
    • Mülltonnenschränke (Modelle 121, 122, 123 und 241, 242, 243):
      Zur problemlosen Entnahme der Mülltonnen wird ein Mindestabstand von 1,6 m nach vorne benötigt.

V.4 Optionale Dienstleistungen

Sollte die vom Kunden gewählte Aufstellfläche außerhalb des Radius unseres Krans liegen, bieten wir dem Kunden unter folgenden Voraussetzungen die Aufstellung mittels Hubwagen an:

  1. Die Transportwege müssen so befestigt sein, dass sie mit einem Hubwagen mit Stahlrädern und Hartgummireifen befahren werden können, z. B. mit Asphalt, Platten oder Pflaster ohne große Fugen. Wege mit Treppen, Absätzen, Rinnen oder Rosten können nicht befahren werden.
  2. Die Zufahrtswege dürfen ein maximales Gefälle von 2 % haben und müssen die Breite des zu transportierenden Produktes + 20 cm aufweisen. Transporte durch Gänge und Durchfahrten sind gesondert anzufragen.
  3. Die Bereitstellung einer Hilfsperson, bauseits durch den Auftraggeber, muss kostenfrei gewährleistet sein.

V.5 Kostenpflichtiger Mehraufwand

a. Längere Aufstellzeiten

Zur Vermeidung unnötiger Kosten bestreben wir die Aufstellzeiten für unsere Systeme auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Bei unserer Kalkulation gehen wir daher von einer Aufstellzeit je System von maximal 30 Minuten aus. Sofern sich die Aufstellzeiten je System durch Umstände verlängern, die der Kunde zu vertreten hat, berechnen wir für den Zeitraum, der 30 Minuten je System überschreitet, unsere entsprechenden Wartezeiten bzw. Mehraufwände mit 38 €/15 Minuten (brutto).

b. Längere Aufstellzeiten

Können unsere Systeme an dem vereinbarten Aufstelltermin aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, nicht (ohne Beschädigung der Systeme oder des Aufstellortes) aufgestellt werden, werden wir die Systeme in Abstimmung mit dem Kunden entweder am Ort lediglich entladen (und die Aufstellung übernimmt der Kunde auf eigene Kosten) oder in einem unserer Lager gelagert, um die Systeme an einem späteren Liefertermin aufzustellen. Konnten die Systeme aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, nicht aufgestellt werden, erfolgt die Einlagerung auf Kosten des Kunden. Dabei berechnen wir die Einlagerung mit 90 € (brutto) je begonnenem Einlagerungstag und System; die erneute Auslagerung berechnen wir mit 150 € (brutto) je System.

VI. Gefahrübergang und Versicherung

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, auf den Kunden über.
  2. Die Versandart steht in unserem Ermessen; übernehmen wir vertraglich den Transport zum Kunden, sind wir berechtigt, die Spedition bzw. das Transportunternehmen zu bestimmen, sofern und soweit wir nicht selbst den Transport durchführen. Wir übernehmen keine Verpflichtung für den billigsten Versand. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden.
  3. Soweit wir eine Transportversicherung abgeschlossen haben und der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der transportversicherten Ware uns gegenüber vollumfänglich nachgekommen ist, treten wir unsere Ansprüche gegen den Versicherer im gesetzlich zulässigen Umfang an den Kunden ab, es sei denn, die Abtretung ist nach dem Versicherungsvertrag oder den Bestimmungen des Versicherers bzw. des VVG und anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht zulässig.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum.Ist der Kunde Verbraucher (im Sinne von Ziffer I. Abs. 2), behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
  3. Der Kunde darf unsere Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  5. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden oder bei Verletzung einer Pflicht gem. Absatz 5 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VIII. Gewährleistung

  1. Die von uns gelieferte Ware ist mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB) und den Montageanforderungen (§ 434 Abs. 4 BGB) entspricht. Hingegen ist für die Mangelfreiheit der Ware keine Voraussetzung, dass diese den objektiven Anforderungen des § 434 Abs. 3 entspricht, sofern und soweit der Kunde und wir eine Vereinbarung über die subjektiven Anforderungen der Ware getroffen haben. Die vorstehende Regelung in Satz 2 gilt in den Fällen des sog. Lieferantenregresses (§ 478 BGB) nicht, wenn die Ware in einer Sache mit digitalen Elementen im Sinne von § 327a Abs. 3 BGB besteht.
  2. Unsere Produkte werden unter Verwendung natürlicher Zusatzstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen, wie z.B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse unterliegen. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und damit keine Mängel dar. Insbesondere geringfügige farbliche Abweichungen der gelieferten Waren von Abbildungen in Prospekten oder einem etwaigen vor Vertragsschluss an den Kunden überlassenen Produktmuster stellen keinen Mangel dar.
  3. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung nach den Vorgaben des § 377 HGB zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum dieser Rüge bei uns. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist der Kunde mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Mangel wurde von uns arglistig verschwiegen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Eine Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  5. Macht Kunde einen Mangel geltend, obwohl kein Mangel vorliegt, so haben wir einen Anspruch auf Erstattung des angefallenen internen und externen Aufwands. Dieser Aufwand beträgt mindestens EUR 50,00, es sei denn der Kunde weist einen geringeren Aufwand nach.
  6. Ist der Kunde Verbraucher (vgl. Ziffer I Abs. 2), hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind in diesem Fall jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  8. Wir geben auf unsere Produkte keine Garantie; dem Kunden stehen daher nach Maßgabe dieser AGB nur Gewährleistungsansprüche zu.
  9. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  10. Sämtliche Mängelansprüche gegen uns verjähren mit Ablauf eines Jahres seit Lieferung, es sei denn, wir haben im Einzelfall anderweitige (längere) Verjährungsfristen eingeräumt. Vorstehender Satz 1 gilt nicht für Aufwendungserstattungsansprüche (§ 445a BGB) und sonstige Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß § 437 BGB im Falle des sog. Lieferantenregresses (§ 478 BGB), bei dem § 445b Abs. 2 BGB gilt.

IX. Widerrufsrecht

  1. Der Kunde, der Verbraucher ist, hat bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
  2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

  1. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir vom Kunden erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
  2. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  3. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
  4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist.
  5. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

  1. (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
  2. — An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
  3. — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  4. — Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  5. — Name des/der Verbraucher(s)
  6. — Anschrift des/der Verbraucher(s)
  7. — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  8. — Datum
  9. (*) Unzutreffendes streichen

X. Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen durch uns oder eines unserer Erfüllungsgehilfen geltend machen.
  2. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit kann der Kunde Schadensersatz nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht geltend machen. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  3. Als wesentliche Vertragspflicht im Sinne des Absatzes 2 gilt eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.

XI. Sonstiges

  1. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. An Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nehmen wir nicht teil.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Mönchengladbach.
  4. Alle Nebenabreden zu, Ergänzungen von und Änderungen eines mit uns geschlossenen Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt nicht für mit dem Kunden mündlich geschlossene Individualvereinbarungen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

PAUL WOLFF GmbH
Monschauer Straße 22
41068 Mönchengladbach
Amtsgericht Mönchengladbach
HRB 6610